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Ab­si­che­rung für ge­werb­li­che Ar­beit­ge­ber

Mit unserer Versicherung für gewerbliche Arbeitgeber bleiben Ihre Sozialabgaben finanzierbar. Dank niedrigen Sätzen für die Umlagen U1 und U2.

Ein Mann wird von einem Physiotherapeuten am Bein behandelt.

Un­se­re Un­ter­stüt­zung für ge­werb­li­che Ar­beit­ge­ber: die U1-​ und U2-​Er­stat­tung

Mit der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See schützen Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Schieflagen. Denn mit unserem Umlageverfahren erstatten wir Ihnen die Lohnfortzahlung. Fallen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund von Krankheit, Reha oder Mutterschaft im Betrieb aus, erstatten wir Ihnen die Kosten – einfach und schnell per Antrag. Beim Umlageverfahren erhalten Sie 80 Prozent des fortgezahlten Lohns für erkrankte Mitarbeiter zurück – und 100 Prozent Ihrer Arbeitgeberanteile und Aufwendungen für werdende Mütter. Unsere günstigen Umlagesätze bei Krankheit (Umlage U1) und Mutterschaft (Umlage U2) entlasten Sie als Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten. Unser unkompliziertes U1- und U2-Erstattungsverfahren verschafft Ihnen Zeit und Luft für die wichtigen Dinge: Ihre tägliche Arbeit im Betrieb.

Um­la­ge­pflicht U1 für Ar­beit­ge­ber mit Ge­wer­be Nimmt mein Be­trieb am Um­la­ge­ver­fah­ren U1 bei Krank­heit teil?

In der Regel nehmen Sie am Umlageverfahren U1 teil, wenn Sie im Vorjahr in mindestens acht Monaten nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt haben. Die Monate müssen dabei nicht zusammenhängen.

Nur wenige Ausnahmegruppen nehmen nicht am Umlageverfahren U1 bei Krankheit teil. Das sind zum Beispiel staatliche Institutionen oder landwirtschaftliche Unternehmen, in denen Familienangehörige mitarbeiten.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Umlagepflicht für das Umlageverfahren U1 bei Krankheit.

On­line-​Rech­ner Um­la­ge­pflicht

Eine Frau am Schreibtisch vor einem Monitor.

Sie sind sich unsicher, ob Ihr Betrieb am Umlageverfahren U1 bei Krankheit teilnimmt? Dann prüfen Sie, ob Sie dazu gehören.

On­line-​Rech­ner Um­la­ge-​Ver­gleich

Ein Mann arbeitet am Laptop im Büro.

Der Umlage-Vergleich geht schnell und einfach. Hier sehen Sie, wie günstig unsere Umlagesätze sind.

Um­la­ge­pflicht U2 Nimmt mein Be­trieb am Um­la­ge­ver­fah­ren U2 bei Mut­ter­schaft teil?

Am U2-Verfahren nehmen – unabhängig von der Beschäftigtenzahl – grundsätzlich alle Arbeitgeber teil. Dies gilt auch für Betriebe, die nur männliche Arbeitnehmer beschäftigen und somit keine Aufwendungen für Arbeitgeberleistungen nach dem Mutterschutzgesetz geltend machen können.

Mehr dazu erfahren Sie hier.

Schnel­le Hil­fe bei der U1-​ und U2-​Er­stat­tung Ma­schi­nel­les Er­stat­tungs­ver­fah­ren und die Aus­füll­hil­fe SV-​Mel­de­por­tal

Als gewerblicher Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, uns Ihren Erstattungsantrag über eine systemgeprüfte Abrechnungs-Software zu übermitteln. Mithilfe Ihrer Abrechnungs-Software stellen Sie Ihren Antrag auf Ausgleichszahlungen ganz einfach digital – ohne Papierkram.

Sie nutzen kein eigenes Abrechnungsprogramm in Ihrem Unternehmen? Dann nutzen Sie die Ausfüllhilfe SV-Meldeportal der ITSG (Abkürzung).

Unter der Rubrik Formulare finden Sie den Button "Erstattungsanträge nach dem AAG" und können damit Ihre Anträge übermitteln. Die ITSG bietet den Dienst im Auftrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen an.

Mehr zur Um­la­ge U1

Er­stat­tung für Ar­beit­ge­ber bei Krank­heit

Mehr zur Um­la­ge U2

Er­stat­tung für Ar­beit­ge­ber bei Mut­ter­schutz

Haben Sie Fragen zum Ausgleichsverfahren?

Dann kontaktieren Sie uns!

Das könn­te Sie zum Um­la­ge­ver­fah­ren noch in­ter­es­sie­ren

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