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0234 304 - 43990

Ar­beit­ge­ber im Pri­vat­haus­halt

Ihre Haushaltshilfe ist krank oder schwanger? Wir lassen Sie nicht im Stich – und helfen Ihnen, die Ausfallzeiten finanziell gut zu überbrücken.

Putzutensilien auf dem Fußboden eines Wohnzimmers.

Wie si­chert mich die Ar­beit­ge­ber­ver­si­che­rung mit dem Aus­gleichs­ver­fah­ren ab?

Wir sichern Sie als Arbeitgeber im Privathaushalt vor finanziellen Belastungen durch Entgeltfortzahlungsverpflichtungen ab. Wie wir das tun? Bei Erkrankung Ihrer Haushaltshilfe erstatten wir Ihnen einfach und schnell 80 Prozent der Entgeltfortzahlung, bei Mutterschaft sogar 100 Prozent. Unser U1- und U2-Erstattungsverfahren ist vollkommen unkompliziert. Dadurch haben Sie Zeit und Luft für die wichtigen Dinge im Leben. Unsere günstigen Umlagesätze bei Krankheit Umlage U1 und Mutterschaft Umlage U2 stellen außerdem sicher, dass Ihre Beitragszahlungen so niedrig wie möglich sind.

Un­se­re Um­la­ge­ver­fah­ren

U1 bei Krank­heit

U2 bei Mut­ter­schaft

Um­la­ge­pflicht für Ar­beit­ge­ber im Pri­vat­haus­halt Wie neh­me ich an den Um­la­ge­ver­fah­ren U1 und U2 teil?

Haben Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet? Dann nehmen Sie automatisch am Umlageverfahren U1 und U2 teil. Ihre Beiträge berechnet die Minijob-Zentrale für Sie – und zieht diese halbjährlich von Ihrem Bankkonto ein.

Auf dem Portal der Minijob-Zentrale können Sie Ihre Beiträge vorab berechnen.

Er­stat­tungs­ver­fah­ren bei Krank­heit

Un­se­re Leis­tun­gen im Krank­heits­fall

Er­stat­tungs­ver­fah­ren bei Mut­ter­schaft

Un­se­re Leis­tun­gen bei Mut­ter­schaft

Wie stel­le ich ei­nen An­trag? Ob schrift­lich oder ein­fach te­le­fo­nisch. Sie ha­ben die Wahl.

An­trag stel­len

Eine Frau füllt handschriftlich ein Formular aus. Nahaufnahme der Hand.

Erstattungsanträge für den Privathaushalt

Als Arbeitgeber im Privathaushalt können Sie natürlich auch weiterhin Ihre Anträge in Papierform einreichen. Laden Sie sich dazu einfach unsere PDF-Datei herunterunter.

An­trag stel­len

Eine Frau wählt eine Telefonnummer auf einem Festnetztelefon. In der anderen Hand hält sie den Telefonhörer. Nahaufnahme der wählenden Hand.

Einfach telefonisch - unbürokratisch und schnell

Gerne nehmen wir Ihre Anträge auf Erstattung bei Krankheit U1 und Mutterschaft U2 telefonisch entgegen. Rufen Sie uns an unter 0234 304 43990.

Portraitbild einer älteren Frau

Ar­beit­ge­be­rin im Pri­vat­haus­halt

Mein Haushaltsengel war krank! Meine Nachbarin sagte mir, dass ich den Lohn zwar trotzdem zahlen muss, ihn aber zurückbekomme. Zwei Tage nach meinem Anruf bei der Arbeitgeberversicherung war das Geld auf meinem Konto!
Kontaktbox (verweist auf: Kontaktformular)

Fragen zum Ausgleichsverfahren?

Wir helfen gerne!

Wei­te­re The­men

Was Sie noch in­ter­es­sie­ren könn­te:

Er­kran­kung des Kin­des

Muss ich auch in die­sem Fall den Lohn wei­ter­zah­len?

Lohn­fort­zah­lung bei Re­ha-​Maß­nah­men

Greift das U1-​Ver­fah­ren auch bei Re­ha-​Maß­nah­men?