Telefon-Icon Telefon-Icon

0234 304 - 43990

Von der Grün­dung bis heu­te

Die Arbeitgeber­versicherung im Wan­del der Zeit

Die Arbeitgeberversicherung, auch Umlageversicherung genannt, erstattet Arbeitgebern die Kosten für Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft. Ganz oder zu einem großen Teil. Dadurch sind Arbeitgeber gegen wirtschaftliche Härten abgesichert.

Ins Leben gerufen wurde die Arbeitgeberversicherung mit der Einführung der Lohnfortzahlung bei Krankheit im Jahr 1969 – bei der damaligen Bundesknappschaft und heutigen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Bei der Verfahrenseinführung der Arbeitgeberversicherung haben rund 100 Knappschaftsbetriebe am Umlageverfahren teilgenommen. Seit ihrer Gründung leistet die Arbeitgeberversicherung einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Entlastung von Arbeitgebern kleinerer Betriebe im U1-Verfahren – und seit 2006 auch für alle Betriebe im U2-Verfahren.

Aktuell ist die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See zuständig für rund 2,1 Millionen Arbeitgeber. Damit ist sie, gemessen an der Zahl der teilnehmenden Betriebe, die größte Arbeitgeberversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2022 hat die Arbeitgeberversicherung weit über zwei Millionen Erstattungsfälle mit einem Erstattungsvolumen von insgesamt rund 366 Millionen Euro bearbeitet.

Zahnräder in Nahaufnahme

Mei­len­stei­ne

Meilensteine

1985: Der Gesetzgeber erweitert den Leistungsumfang: Neben den Aufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall können Arbeitgeber auch Ansprüche für Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen erheben. Die Finanzierung der Erstattung erfolgt durch Umlagen der beteiligten Arbeitgeber: U1 für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und U2 für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Mei­len­stei­ne

Meilensteine

2003: Das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das Hartz II-Gesetz, tritt in Kraft. Mit diesem beauftragt der Gesetzgeber die Knappschaft-Bahn-See im Jahr 2003, das Ausgleichsverfahren für alle geringfügig Beschäftigten in der Minijob-Zentrale zu übernehmen. Die Anzahl der am Arbeitgeberverfahren teilnehmenden Betriebe steigt schlagartig auf über eine Million an. Prozesse werden daraufhin angepasst und optimiert.

Mei­len­stei­ne

Meilensteine

2006: Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) löst das Lohnfortzahlungsgesetz ab. Es ist bis heute die Grundlage für die Umlageverfahren U1 und U2. Wichtige Veränderungen: Das Umlageverfahren U2 gilt nun für alle Betriebe. Das Umlageverfahren U1 bleibt auf Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern beschränkt. Die Erstattung von fortgezahltem Entgelt im Krankheitsfall können Arbeitgeber für alle Beschäftigten beantragen – nicht nur für Arbeiter.

Mei­len­stei­ne

Meilensteine

2011: Seit dem 1. Januar gibt es das elektronische Verfahren zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen. Arbeitgeber übermitteln ihre Anträge auf Erstattung von Aufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung (U1 und U2) nun zunehmend elektronisch: durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mithilfe der zugelassenen Ausfüllhilfe sv.net. Die Rückmeldung zum Antrag erfolgt weiterhin in Papierform.

Mei­len­stei­ne

Meilensteine

2016 – heute: Ab dem 1. Januar 2016 erhalten Arbeitgeber eine maschinelle Rückmeldung, wenn der Antrag auf Erstattung nach dem AAG nicht in voller Höhe bewilligt werden kann. Seit 2017 erhalten Arbeitgeber immer eine maschinelle Rückmeldung: auch wenn dem Antrag vollständig entsprochen oder dieser komplett abgelehnt wird. Von der Antragstellung über die Prüfung und Erstattung bis hin zur Rückmeldung ist das Verfahren nun durchgehend elektronisch.

Mei­len­stei­ne

Geschäftsmann schaut aus dem Fenster eines Hochhauses in die Ferne

Zukunft? Seit der Verfahrenseinführung erlebt die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See enorme Mitgliedszuwächse. Dennoch gelingt es ihr durch ständige Anpassungen und Umstrukturierungen, sich kundenorientiert und wirtschaftlich auszurichten. Sie ist bestens aufgestellt, auch zukünftig anfallende Herausforderungen zu meistern. Davon profitieren vor allem die Arbeitgeber – mit sehr günstigen Umlagesätzen.

Mo­der­ne Tech­no­lo­gi­en und per­sön­li­cher Ser­vice

Der Wandel der Arbeitgeberversicherung hin zu einem modernen Dienstleister mit massenkompatiblen Verfahrensabläufen ist eng verbunden mit dem Einzug digitalisierter Arbeitsprozesse. Unsere elektronischen Transaktions- und Kommunikationswege bilden die Grundlage für eine effiziente Fallbearbeitung und erfüllen die aktuellen Anforderungen im Bereich der IT- und Datensicherheit. Ob papierlose Verfahrensabläufe, elektronischer Erstattungsantrag oder maschinelle Rückmeldung über Kommunikationsserver.

Über all die Technik vergessen wir aber nicht die persönliche Beratung unserer Arbeitgeberkunden. Unser Service-Team hilft Ihnen gerne weiter.

Wir nutzen moderne Datenverarbeitungstechnologie – für eine schnelle Erstattung!

Wir nutzen moderne Datenverarbeitungstechnologie – für eine schnelle Erstattung!