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U2-​Er­stat­tung Ar­beit­ge­be­r­auf­wen­dun­gen schnell und ein­fach zu­rück er­hal­ten

Die Umlage U2 ist Ihre Absicherung zur Erstattung Ihrer Aufwendungen bei Mutterschaft.

So tragen Sie zu einer schnellen U2-Erstattung bei

Legen Sie uns die gültige Meldung zur Sozialversicherung Ihrer Beschäftigten vor: zum einen Ihrer Minijobber, zum anderen Ihrer bei der KNAPPSCHAFT versicherten Arbeitnehmer. Entrichten Sie außerdem die Umlage U2 regelmäßig mit den übrigen Sozialabgaben an die Einzugsstelle.

Der Mutterschutzlohn

Für die Dauer eines festgestellten Beschäftigungsverbots zahlen Sie das Engelt Ihrer Mitarbeiterin als sogenannten Mutterschutzlohn weiter. Die Voraussetzung für den Mutterschutzlohn: Das Beschäftigungsverbot ist der alleinige Grund, warum die Mitarbeiterin nicht arbeiten kann.

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Für die Zeit der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt sowie für den Entbindungstag zahlen Sie Ihrer Mitarbeiterin einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die Voraussetzung für den Zuschuss: Die Mitarbeiterin erhält im Monat aus allen Beschäftigungen mehr als 390 Euro netto.

So stellen Sie den Antrag für die U2-Erstattung

  1. U2-Erstattungsantrag übermitteln
    Erst nachdem Sie den Mutterschutzlohn oder den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld an die Mitarbeiterin gezahlt haben, lassen Sie uns die Erstattungsanträge U2 im maschinellen Verfahren zukommen.
  2. Maschinelle Rückmeldung
    Sie erhalten von uns für jeden Antrag eine Rückmeldung per Datensatz. So erfahren Sie stets, wie wir entschieden haben.
Eine Frau telefoniert am Schreibtisch in einem Büro.

Bei Fragen zur U2-Erstattung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Der Check: 7 Schrit­te zur U2 Er­stat­tung

  1. Gilt für Sie die U2-Pflicht?
  2. Haben Sie die Umlage U2 gezahlt?
  3. Haben Sie die Meldung zur Sozialversicherung für Ihre Mitarbeiterin übermittelt?
  4. Hat Ihre Mitarbeiterin Anspruch auf Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot?
  5. Müssen Sie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld leisten?
  6. Haben Sie den Mutterschutzlohn oder den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld an Ihre Mitarbeitein schon geleistet?
  7. Dann stellen Sie jetzt den Antrag auf U2-Erstattungen!

Ge­zahl­te Ar­beit­ge­be­r­auf­wen­dun­gen bei Mut­ter­schaft und U2-​Er­stat­tung

Nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes prüfen Sie zunächst, ob Ihre Mitarbeiterin Anspruch auf Mutterschutzlohn hat. Dasselbe gilt für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Danach ermitteln und zahlen Sie den Mutterschutzlohn bzw. den Arbeitgeberzuschuss.

Nach geleisteter Zahlung stellen Sie den Antrag – in der Regel monatlich – auf Erstattung Ihrer Arbeitgeberaufwendungen im U2-Verfahren. Sollten wir bei unseren Berechnungen zu einem anderen Ergebnis kommen als Sie, kontaktieren wir Sie. Gemeinsam lässt sich sicher eine Lösung finden.

Eine Frau arbeitet an einem Laptop.

Per­so­nal­sach­be­ar­bei­te­rin in ei­nem Elek­to­be­trieb in Her­ne

Unsere Mitarbeiterin hat zwei Beschäftigungen. Gut, dass es den Online-Rechner bei der Arbeitgeberversicherung gibt. Ohne den hätte ich unseren Anteil am Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht so schnell berechnet.
Kontaktbox (verweist auf: Kontaktformular)

Bei Fragen zur U2-Erstattung

helfen wir Ihnen gerne.