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Das Um­la­ge­ver­fah­ren U2

Ihre finanzielle Sicherheit bei Mutterschutz

Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch im Büro, eine schwangere Frau sitzt neben ihm, auf der Ecke des Schreibtisches.

Das U2 Ver­fah­ren: Um­la­ge, Bei­trags­satz und mehr

Eine Schwangerschaft ist auch für Arbeitgeber ein aufregendes Ereignis. Denn Betriebe – ob groß oder klein – müssen allerhand organisieren. Es kommen viele Fragen auf, wie zum Zuschuss oder Beschäftigungsverbot der Schwangeren. Während Sie die mutterschutzrechtlichen Regelungen im Unternehmen umsetzen, kümmern wir uns um die finanzielle Seite.

Um­la­ge­ver­fah­ren U2 Nimmt mein Be­trieb am Um­la­ge­ver­fah­ren U2 teil?

Am U2-Verfahren nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber teil. Die Betriebsgröße spielt dabei keine Rolle. Das U2-Verfahren gleicht die finanziellen Belastungen der Arbeitgeber aus dem gesetzlichen Mutterschutz aus. Als Arbeitgeber erhalten Sie alle Aufwendungen, die Sie nach dem Mutterschutzgesetz zahlen müssen, erstattet. Diese Regelung wirkt der Gefahr einer Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen entgegen.

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Um­la­ge-​ und Er­stat­tungs­satz U2 Was zahlt der Ar­beit­ge­ber und was be­kommt er er­stat­tet?

Wir sind die zuständige Ausgleichskasse für Ihre Beschäftigten, die bei der KNAPPSCHAFT pflichtversichert sind, und für alle Minijobber. Überzeugen Sie sich mit dem Umlage Vergleichsrechner von unserem günstigen Angebot.

Nehmen Sie am Ausgleichsverfahren teil, entrichten Sie die Umlage 2 zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen.

Die Regelungen im Mutterschutzgesetz schützen Mutter und Kind vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz. Außerdem bewahren sie die werdende Mutter vor der Kündigung und sichern ihr Einkommen in der Zeit, in der sie nicht arbeiten darf. In diesen Zeiten erstatten wir Ihre Aufwendungen für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und bei Beschäftigungsverboten zu 100 Prozent.

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