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FAQ Er­stat­tung U1/U2 und Co­ro­na­vi­rus Was Ar­beit­ge­ber jetzt wis­sen müs­sen

Was müssen Sie als Arbeitgeber leisten, wenn Mitarbeiter in Quarantäne sind? Was, wenn Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt sind?

Als Arbeitgeberversicherung liegt unsere Kernkompetenz beim Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren).

Aus diesem Grund verweisen wir auf den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zu den Entschädigungsansprüchen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Im FAQ finden Sie Antworten auf Fragen zu Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsausschlüsse, Entschädigungshöhe und Antragstellung. Bitte informieren Sie sich dort über die geltenden Bestimmungen.

Krankenschwester mit Atemschutzmaske mit positivem Bluttestergebnis für das Coronavirus

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