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Auf­wen­dungs­aus­gleichs­ge­setz (AAG)

Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) gibt es seit dem Jahr 2006. Es legt fest, wie die Umlagen von Arbeitgebern im Umlageverfahren erhoben werden. Außerdem definiert es, wie Arbeitgeber ihre Aufwendungen für Entgeltfortzahlungen und Mutterschaftsleistungen erstattet bekommen.