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Aus­gleichs­kas­se

Die Ausgleichskassen sind bei den einzelnen Krankenkassen angesiedelt. An sie zahlen Arbeitgeber ihre Beiträge für die Umlageverfahren U1 und U2. Die Ausgleichskassen erstatten im Gegenzug die Aufwendungen von Arbeitgebern für Entgeltfortzahlungen und Mutterschaftsleistungen. Sie gleichen also die entstandenen Kosten aus.

Sind Beschäftigte privat krankenversichert, zahlen Arbeitgeber die Umlage an die Krankenkasse, an die sie auch die Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Für Minijobber, also geringfügig Beschäftigte, zahlen Arbeitgeber ihre Umlage über die Minijob-Zentrale an die Arbeitgeberversicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Arbeitgeberversicherung erstattet die Aufwendungen für Entgeltfortzahlungen und Mutterschaftsleistungen, die Arbeitgebern für Minijobber entstehen.