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Aus­gleichs­ver­fah­ren

Das Ausgleichsverfahren sichert Arbeitgeber bei Krankheit oder Mutterschaft ihrer Beschäftigten ab. Finanziert werden die Ausgleichsverfahren durch Umlagen, die die Arbeitgeber an die Ausgleichskassen zahlen. Für das Ausgleichsverfahren bei Krankheit zahlen Arbeitgeber die Umlage 1, für das Ausgleichsverfahren bei Schwangerschaft und Mutterschaft zahlen sie die Umlage 2.

Im Krankheitsfall der Mitarbeiter erhalten Arbeitgeber je nach Ausgleichskasse zwischen 40 bis 80 Prozent ihrer Kosten für die Entgeltfortzahlung erstattet. Die Kosten, die Arbeitgebern im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen, bekommen diese zu 100 Prozent erstattet. Dieser Prozentsatz bei der U2 ist bei allen Ausgleichskassen gleich.