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Lohn­fort­zah­lung im Mi­ni­job Was pas­siert bei Krank­heit im Mi­ni­job?

Minijobber haben als Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ist Ihr Minijobber einmal krank oder fährt zur Kur, zahlen Sie einfach den Lohn weiter, den der Minijobber erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte. Dabei gelten dieselben Voraussetzungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch.

Sie zahlen den Lohn für bis zu sechs Wochen wegen derselben Krankheit für Minijobber weiter, wenn diese

  • selbst arbeitsunfähig krank sind oder selbst behandlungsbedürftig sind und an einer Reha-Maßnahme teilnehmen,
  • spätestens ab dem vierten Tag die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde und
  • vor der Arbeitsunfähigkeit mindestens schon vier Wochen in Ihrer Firma beschäftigt sind.
Eine Frau sitzt auf dem Fußboden einer Wohnung. Sie trägt Putzhandschuhe und hält Putzmittel und einen Putzeimer in den Händen.

Die U1-Erstattung gibt's auch für Minijobber!

Um­la­ge U1 Lohn­fort­zah­lung im Mi­ni­job? Aber si­cher!

Nehmen Sie am U1-Ausgleichsverfahren teil, erstatten wir Ihnen im Anschluss Ihre Aufwendungen bei Krankheit Ihrer Minijobber. Als Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See sind wir Ihre Ausgleichskasse für alle geringfügig Beschäftigten in Deutschland. Sie erhalten auf Antrag 80 Prozent des fortgezahlten Entgelts von uns erstattet.

Porträt eines Mannes. Der Mann trägt einen Bauhelm.

In­ha­ber ei­nes Bau­un­ter­neh­mens, Mann­heim

Wir beschäftigen schon einige Minijobber. Gut, dass wir die Arbeitgeberversicherung als alleinige Ausgleichskasse haben. So sind wir im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.

Lohn­fort­zah­lung und Mi­ni­job: Ant­wor­ten auf oft ge­stell­te Fra­gen

Wel­chen Lohn muss ich Mi­ni­job­bern bei Ar­beits­un­fä­hig­keit fort­zah­len?

Sie dürfen Ihre Minijobber im Falle der Arbeitsunfähigkeit nicht schlechter stellen bzw. bezahlen, als wenn sie gearbeitet hätten. Deshalb gehören grundsätzlich alle Lohnbestandteile zur Entgeltfortzahlung, die der Minijobber auch sonst erhält.

Wo­nach rich­tet sich die Hö­he der Ent­gelt­fort­zah­lung im Mi­ni­job?

Grundlage für die Bemessung der Entgeltfortzahlung ist die regelmäßige Arbeitszeit des Minijobbers. Anhand dieser ermitteln Sie die Höhe der Entgeltfortzahlung.

Beispiel:

Ein Minijobber hat eine vertragliche Arbeitszeit von 6 Stunden jeden Freitag. Erkrankt der Minijobber einen Freitag, so erhält er Entgeltfortzahlung für 6 Stunden.

Das Kind ei­nes Mi­ni­job­bers ist krank. Wird mei­ne Ent­gelt­fort­zah­lung er­stat­tet?

Eine Erstattung ist ausgeschlossen, weil Ihr Minijobber in diesem Fall keinen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat.

Bei Erkrankung eines Kindes erhält ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in der Regel Krankengeld. Diese Leistung können Arbeitnehmer bei ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen.

Stellen Sie den Mitarbeiter aufgrund tarif- bzw. einzelarbeitsvertraglicher Regelungen oder freiwillig während dieser Zeit bezahlt frei, erhalten Sie dafür keine Erstattung im Rahmen des U1-Verfahrens.

Wa­rum ha­ben Mi­ni­job­ber kei­nen An­spruch auf Kran­ken­geld?

Arbeitgeber führen für Minijobber pauschale Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Da es sich bei den geringfügigen Beschäftigungen um versicherungsfreie Arbeitsverhältnisse handelt, ergibt sich aus dieser Pauschale keine automatische Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung für die im Minijob Beschäftigten. Die Pauschalbeiträge kommen lediglich den Versicherungsrücklagen zugute. Bei einem Verdienst bis zu 450 Euro im Monat muss sich der Minijobber auf eine andere Art versichern, beispielweise kostenfrei in der Familienversicherung des Ehepartners.

Nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung kann es daher passieren, dass der Minijobber ohne Einkommen dasteht. Einen Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse hat er nämlich nicht. Erst ab einem Arbeitseinkommen von über 450 Euro zahlt der Arbeitgeber ausdrücklich Beiträge in die Krankenversicherung und muss seinen Arbeitnehmer bei einer der Krankenkassen anmelden.

Ausnahme: Wenn ein Minijobber noch eine Hauptbeschäftigung hat und im Krankheitsfall aufgrund der Hauptbeschäftigung generell krankenversichert ist, erhält er unter diesen Umständen Krankengeld aus der Hauptbeschäftigung.

Mein Mi­ni­job­ber hat ge­ra­de sei­nen Job auf­ge­nom­men, schon ist er krank. Was nun?

In den ersten vier Wochen brauchen Sie neuen Minijobbern keine Entgeltfortzahlung zu zahlen, wenn sie arbeitsunfähig erkranken.

Minijobber, die in den ersten vier Wochen im neuen Job arbeitsunfähig erkranken, erhalten somit kein Geld. Es gibt in diesem Fall auch keine Entgeltersatzleistung von einer dritten Stelle.

Für Auszubildende oder versicherungspflichtige Arbeitnehmer springt im Krankheitsfall in den ersten vier Wochen die Krankenkasse des Arbeitnehmers ein. Diese zahlt dem Arbeitnehmer dann Krankengeld.

Gibt es für Mi­ni­job­ber ei­ne elek­tro­ni­sche Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung?

Natürlich ist eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Minijobber erforderlich. Dies ist eindeutig im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Für Minijobber gelten daher dieselben Regeln wie für Ihre übrigen Arbeitnehmer: Dauert die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage, muss der Minijobber die Arbeitsunfähigkeit spätestens am vierten Tag durch einen Arzt bestätigen lassen.

Allerdings können Sie als Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag ein Attest vom Arzt verlangen.

In unserem FAQ finden Sie die Ausnahmen vom Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wel­che Mit­tei­lungs­pflicht hat ein Mi­ni­job­ber bei Ar­beits­un­fä­hig­keit?

Auch ein Minijobber muss dem Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit anzeigen und die voraussichtliche Dauer mitteilen.

Gut zu wis­sen

Erkrankte Minijobber müssen die aufgrund der Krankheit ‘verlorene’ Arbeitszeit weder nacharbeiten noch verkürzte Lohnzahlungen in Kauf nehmen.

Als Arbeitgeber von Minijobbern müssen Sie eine Lohnfortzahlung nur bis zum 42. Krankentag gewährleisten. Sind Minijobber länger als bis zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben, enden sämtliche Ansprüche auf eine Lohnfortzahlung durch Sie als Minijob-Arbeitgeber. Der Minijobber hat in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld.

Bei Fragen zur U1-Erstattung im Minijob

helfen wir Ihnen gerne!