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Fehlinformation zur Beschäftigung von nichtdeutschen Seeleuten auf Schiffen unter deutscher Flagge
10. März 2026
Derzeit kursiert eine Fehlinformation zum Versicherungsstatus von Beschäftigungen nichtdeutscher Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge.
Nach einer Mitteilung der Deutschen Botschaft in Manila sollen alle philippinischen Seeleute in Deutschland gesetzlich krankenversichert sein, sofern die Schiffe, auf denen sie tätig sind, nur in Deutschland oder innerhalb des deutschen Küstenmeeres eingesetzt werden.
Diese Information ist falsch!
Für die Seeschifffahrt gelten nach wie vor die gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch. Danach sind nichtdeutsche Besatzungsmitglieder, für die die Vorschriften des über- und zwischenstaatlichen Rechts nicht gelten, grundsätzlich in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung, sofern sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 a Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch -, SGB V, § 20 SGB XI und § 28 Absatz 3 SGB III).
Die Versicherungsfreiheit besteht kraft Gesetzes und muss daher nicht im Einzelfall beantragt werden.
In der Rentenversicherung sind nichtdeutsche Besatzungsmitglieder bei Aufnahme einer Beschäftigung auf einem Schiff unter deutscher Flagge versicherungspflichtig.
Damit verbunden ist auch die Versicherungspflicht in der Seemannskasse. Sie werden jedoch auf Antrag des Reeders von der Rentenversicherungspflicht befreit, soweit sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB VI).
Auf unser aktuelles Merkblatt über „die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen bei Beschäftigungen von nichtdeutschen Seeleuten auf Schiffen unter deutscher Flagge“ wird verwiesen.