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Wertguthaben und vorgezogene Altersrente – neue Regelung seit 2026
10. März 2026
Seit Anfang 2023 dürfen Menschen, die eine vorgezogene gesetzliche Altersrente beziehen, unbegrenzt hinzuverdienen. Das Einkommen wird nicht mehr auf die Rente angerechnet. Die Regelung gilt für Voll- und Teilrenten. Mit dem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde diese Regelung jetzt auch auf Wertguthabenvereinbarungen übertragen.
Seit dem 22. Januar 2026 können Beschäftigte ihr angespartes Wertguthaben weiterhin nutzen, auch wenn sie bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen. Das gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Bislang war das anders
Wenn jemand vorzeitig in Rente ging, musste das Wertguthaben sozialversicherungsrechtlich aufgelöst werden. Dadurch wurden die während der Ansparungsphase gestundeten Sozialversicherungsbeiträge sofort fällig.
Wichtiger Hinweis zur Altersteilzeit
Für Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen gilt diese neue Regelung nicht.
Der Grund: Wer in Altersteilzeit geht, bereitet sich bereits auf den Ruhestand vor. Ein vorgezogener Rentenbezug würde dem Zweck der Altersteilzeit und den damit verbundenen Vorteilen, wie den steuer- und beitragsfreien Aufstockungsbetrag sowie den zusätzlichen Rentenbeiträgen des Arbeitgebers, widersprechen.
Was sind Wertguthaben bzw. Langzeitkonten?
Ein Wertguthaben (auch Langzeitkonto genannt) ist ein Modell, bei dem Beschäftigte zum Beispiel Teile ihres Gehalts, Überstunden, oder nicht genommene Urlaubstage ansparen können. Dieses Guthaben kann später genutzt werden, um eine längere Freistellung zu finanzieren, zum Beispiel für ein Sabbatical, eine Pflegezeit oder einen früheren Übergang in den Ruhestand.