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Liebe Kundinnen und Kunden.

In der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 sind wir eingeschränkt erreichbar. Ab dem 5. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder vollumfänglich zur Verfügung und werden alle eingegangen Anliegen zeitnah bearbeiten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest sowie einen angenehmen Jahreswechsel.

Herzliche Grüße, Ihre Arbeitgeberversicherung
 

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FAQ Erstattung U1/U2 und Coronavirus Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Was müssen Sie als Arbeitgeber leisten, wenn Mitarbeiter in Quarantäne sind? Was, wenn Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt sind?

Als Arbeitgeberversicherung liegt unsere Kernkompetenz beim Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren).

Aus diesem Grund verweisen wir auf den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zu den Entschädigungsansprüchen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Im FAQ finden Sie Antworten auf Fragen zu Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsausschlüsse, Entschädigungshöhe und Antragstellung. Bitte informieren Sie sich dort über die geltenden Bestimmungen.

Krankenschwester mit Atemschutzmaske mit positivem Bluttestergebnis für das Coronavirus

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Wir helfen gerne.