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Gleichstellungsbeauftragte der Knappschaft-Bahn-See
Gleichstellung bei der Knappschaft-Bahn-See verwirklichen
Frauen und Männer sind im Berufsleben noch immer nicht vollkommen gleichgestellt. Das Bundesgleichstellungsgesetz schafft daher eine rechtliche Grundlage für die Gleichstellung in der Bundesverwaltung.
Die Ziele des Gesetzes sind die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern sowie die Familienfreundlichkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für die Beschäftigten zu verbessern. Bei der Zielerreichung sind die besonderen Belange von Frauen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Frauen zu berücksichtigen.
Die Gleichstellung ist der Knappschaft-Bahn-See ein zentrales Anliegen. Daher verfolgen die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen aktiv die Integration von Genderaspekten auf allen Ebenen. Auch eine geschlechtergerechte Sprache ist ein effizientes Mittel zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Der Begriff „Gender Mainstreaming" fällt häufig im Zusammenhang mit Gleichstellung. Gender Mainstreaming bedeutet, dass bei der Aufstellung von Regelungen und Maßnahmen deren Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern allumfassend berücksichtigt werden. Dies gilt für alle Arten von Regelungen und Maßnahmen, einschließlich der Regelungen mit ausdrücklichem Gleichstellungsziel.
Gleichstellung bei der Knappschaft-Bahn-See: die Gleichstellungsbeauftragten
Wahl, Amtszeit und Zuständigkeit
Die weiblichen Beschäftigten wählen die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen für eine vierjährige Amtszeit. Nach der Wahl werden sie durch die Dienststellenleitung bestellt und ihnen unmittelbar zugeordnet. Sie haben ein Vortrags- und Initiativrecht und sind in der Ausübung ihrer Aufgaben weisungsfrei.
Die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen dürfen keiner Personalvertretung angehören.
Für den Bereich der Hauptverwaltung, bundesweit für die Sozialmedizinischen Dienststellen sowie für die Rehabilitationskliniken und die Gestellten der Knappschaft Kliniken, der ARGE Krebs und der Künstlersozialkasse ist eine Gleichstellungsbeauftragte mit ihren drei Stellvertreterinnen zuständig.
Jede Regionaldirektion der Knappschaft-Bahn-See wird durch eine Gleichstellungsbeauftragte und je zwei Stellvertreterinnen betreut.
Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht die Einhaltung und Umsetzung der Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Dabei sind die besonderen Belange von Frauen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Frauen im Sinne von § 2 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zu berücksichtigen.
In ihrer Funktion berät und unterstützt sie Frauen in Einzelfällen bei beruflicher Förderung.
Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf berät und unterstützt sie Frauen und Männer. Darüber hinaus ist sie für den Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechtes, sowie auch für die Förderung und Überwachung des Schutzes aller Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz verantwortlich.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen personellen - wie zum Beispiel bei Abordnungen, Versetzungen oder Einstellungen -, als auch organisatorischen und sozialen Angelegenheiten mit.
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen setzen sich ein für:
- mehr Frauen in Führungspositionen
- Home-Office, insbesondere für Mitarbeitende mit Familien-/Pflegeaufgaben
- Mobiles Arbeiten
- Personalentwicklungskonzepte und -maßnahmen
- Fortbildungsangebote für Frauen
- Gender Mainstreaming und Geschlechtergerechtigkeit in allen Hierarchieebenen
- die Verankerung von geschlechterspezifischen Zielvorgaben im Gleichstellungsplan und dessen Umsetzung
- eine ganzheitlich an Gleichstellung orientierte Unternehmenskultur durch Mitwirkung an internen Gremien, Projekten usw.
Unterstützungsangebote für die Beschäftigten
Die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen bieten den Beschäftigten diverse Angebote zur Unterstützung:
- Beratungen zu Vereinbarkeitsthemen wie Beruf und Familie oder Beruf und Pflege
- Beratungen zur beruflichen Entwicklung
- Konfliktberatungen
- Veranstaltungsreihen (Frauenversammlungen, Vortragsreihen etc.)
- Ansprechperson bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz