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Anlage 2 (zu § 42 der Satzung) | Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Besonderen Ausschüsse, der Regionalausschüsse und des Beirats für die Angelegenheiten der Seemannskasse - gültig ab 1. Januar 2025 -

Anlage 2 (zu § 42 der Satzung) | Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Besonderen Ausschüsse, der Regionalausschüsse und des Beirats für die Angelegenheiten der Seemannskasse - gültig ab 1. Januar 2025 -

Datum 31.07.2025

Anlage 2 (zu § 42 der Satzung) | Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Besonderen Ausschüsse, der Regionalausschüsse und des Beirats für die Angelegenheiten der Seemannskasse - gültig ab 1. Januar 2025 -