0234 304 - 43990
Anlage 2 (zu § 42 der Satzung) | Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Besonderen Ausschüsse, der Regionalausschüsse und des Beirats für die Angelegenheiten der Seemannskasse - gültig ab 1. Januar 2025 -
Anlage 2 (zu § 42 der Satzung) | Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Besonderen Ausschüsse, der Regionalausschüsse und des Beirats für die Angelegenheiten der Seemannskasse - gültig ab 1. Januar 2025 -
Datum
31.07.2025