In der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 sind wir eingeschränkt erreichbar. Ab dem 5. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder vollumfänglich zur Verfügung und werden alle eingegangen Anliegen zeitnah bearbeiten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest sowie einen angenehmen Jahreswechsel.
Herzliche Grüße, Ihre Arbeitgeberversicherung
0234 304 - 43990
Coronavirus und Mutterschutz - Was Arbeitgeber, Schwangere und Stillende jetzt wissen müssen
Habe ich wegen der Corona-Pandemie besondere Pflichten gegenüber meiner schwangeren Mitarbeiterin? Die Arbeitgeberversicherung erreichen täglich viele Fragen, ob und welche Schutzmaßnahmen vor einer Infektion mit Corona im Arbeitsalltag zu treffen sind. Darf ich die schwangere Mitarbeiterin einfach weiter beschäftigen? Wer erstattet die Kosten, wenn die schwangere Mitarbeiterin nicht mehr arbeiten darf? Wir können dabei ausschließlich alle Fragen zur U2-Erstattung direkt beantworten. Bei allen anderen Fragen zu Mutterschutz, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz schauen Sie bitte in die FAQs des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Das BAFzA informiert ausführlich zu mutterschutzrechtlichen Bewertungen von Gefährdungen durch SARS-CoV-2. Die Beratungsangebote richten sich an Arbeitgeber, Schwangere und Stillende. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand.