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Fest­stel­lung der Um­la­ge­pflicht zur Um­la­ge U1

Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern sind in der Regel umlagepflichtig zur Umlage U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Maßgebend ist die jährlich zu prüfende Mitarbeiteranzahl, bei der unter anderem Umrechnungsschlüssel von Teilzeitkräften auf Vollzeit berücksichtigt werden müssen. Für die Feststellung der Umlagepflicht prüfen Sie zunächst, ob für Ihren Betrieb Besonderheiten gelten. Diese Besonderheiten müssen bei der Eingabe beachtet werden. Für die Beurteilung der Teilnahme am U1-Verfahren greifen Sie auf die Anzahl der Mitarbeiter des Vorjahres zurück. Sollte Ihr Betrieb erst im Beurteilungsjahr gegründet worden sein, schätzen Sie die Anzahl für die folgenden Monate. Die Entscheidung, ob Sie zum Teilnehmerkreis gehören oder nicht, gilt immer für das ganze Kalenderjahr.

Sind Sie Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und / oder an die für Arbeitnehmer/innen des Bundes, der Länder oder Gemeinden geltenden Tarifverträge gebunden?
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§ 11 Abs. 1 Nr. 4 AAG Gebrauch?
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