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Abschaffung der Durchschnittsheuern zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in der Seeschifffahrt

Kursberechnung mit Seekarte, Taschenrechner und Zirkel

5. Juli 2024
(zuletzt aktualisiert am 9. Januar 2026)

Derzeit berechnen sich die Sozialversicherungsbeiträge für in der Seefahrt beschäftigte Personen nach den sogenannten Durchschnittsheuern. Diese werden durch einen Ausschuss der BG-Verkehr festgesetzt.

Mit dem Inkrafttreten des SGB VI-Anpassungsgesetzes (SGB VI-AnpG) entfällt das bisher in der Seefahrt geltende, allein auf Durchschnittsheuertabellen basierende Verfahren zur Beitragsberechnung in der Sozialversicherung zum 1. Januar 2027.

Ab dem 1. Januar 2027 erfolgt die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in der Seefahrt - wie in allen anderen Wirtschaftszweigen auch - nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt.

Die besonderen Regelungen zum seemännischen Meldeverfahren sind von dem Gesetzentwurf nicht betroffen. Sie bleiben unverändert bestehen.