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0234 304 - 43990

Adressen und Kontakte - Die Rentenbüros der Renten-Zusatzversicherung

Bei Fragen zu

  • Ihrem Versicherungskonto
  • Ihrem Rentenantrag
  • Rentenanpassungen
  • sonstigen Mitteilungen

wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des zuständigen Rentenbüros. Das sind die Spezialisten in allen Fragen rund um Ihre Renten-Zusatzversicherung. Hier hilft man Ihnen gerne weiter.

Das sind die Standorte der Rentenbüros

Unsere Rentenbüros finden Sie in

  • Münster
  • Rosenheim
  • Kassel

Wenn Sie schon einmal Post von uns erhalten haben, zum Beispiel den Versicherungsnachweis, dann wissen Sie bereits, welches Rentenbüro für Sie zuständig ist. Es ist im Anschreiben benannt worden.

Bitte beachten Sie: Bei (telefonischen) Rückfragen benötigen wir Ihre Sozialversicherungsnummer.

Deutschlandkarte mit den drei markierten Orten Münster, Kassel und Rosenheim. Hier befinden sich die sachbearbeitenden Rentenbüros der Renten-Zusatzversicherung der Knappschaft-Bahn-See.

Unsere sachbearbeitenden Rentenbüros sind für Sie da.

Anschriften unserer Rentenbüros

Rentenbüro Münster

Telefon: 0251 4882-700

Fax: 0234 97838 90049

E-Mail: muenster@kbs.de

Rentenbüro Kassel

Telefon: 0561 72 84 - 0

Fax: 0234 97838 90049

E-Mail: kassel@kbs.de

Rentenbüro Rosenheim

Telefon: 08031 3043-0

Fax: 0234 97838 90049

E-Mail: rosenheim@kbs.de

Sie möchten uns Formulare und Unterlagen übermitteln? Bitte senden Sie diese an folgende Adresse:

Deutsche Rentenversicherung

Knappschaft-Bahn-See

Renten-Zusatzversicherung

45060 Essen

Sonderzuständigkeit Rentenbüro Münster

Wenn Sie bei

  • der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder
  • der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein

beschäftigt sind, dann werden Ihre Angelegenheiten der Renten-Zusatzversicherung in unserem Rentenbüro Münster bearbeitet.

Das Rentenbüro Münster ist auch Ihr  Ansprechpartner, wenn Sie

  • ein ausländischer Staatsangehöriger sind und Versicherungszeiten in der Renten-Zusatzversicherung zurückgelegt haben oder
  • im Ausland wohnen.