In der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 sind wir eingeschränkt erreichbar. Ab dem 5. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder vollumfänglich zur Verfügung und werden alle eingegangen Anliegen zeitnah bearbeiten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest sowie einen angenehmen Jahreswechsel.
Herzliche Grüße, Ihre Arbeitgeberversicherung
0234 304 - 43990
AAG Erstattung - Keine personenbezogenen Daten unter Verwendungszweck
Persönliche Daten im Verwendungszweck verstoßen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Im Datenbaustein Bankverbindung (DBBV) setzen viele Arbeitgeber bisher die Personalnummer oder den Namen des Arbeitnehmers im Feld "Verwendungszweck" ein. Weil das Rückschlüsse auf den Arbeitnehmer zulässt, ist das unzulässig. Wir können so keine datenschutzkonforme Überweisung vornehmen.
Die Verfahrensbeschreibung für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sieht seit dem 1. Januar 2020 vor, dass Sie folgende personenbezogene Daten des Arbeitnehmers nicht im Feld "Verwendungszweck" übermitteln:
- Name
- Versicherungsnummer
- Personalnummer
Wir werden künftig keinen personenbezogenen Verwendungszweck bei der Erstattung angeben. Stattdessen erscheint dann ein sogenannter Standardverwendungszweck.
Beispiel Standardverwendungszweck:
U1 Erstattung AAG 03.06.20 bis 15.06.20.