0234 304 - 43990
Arbeitnehmerüberlassung
Die Verleihung von Arbeitnehmern wird auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV
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Die Verleihung von Arbeitnehmern wird auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV