0234 304 - 43990
Entgeltabrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum für die Entgeltabrechnung ist grundsätzlich der Kalendermonat.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV
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Der Abrechnungszeitraum für die Entgeltabrechnung ist grundsätzlich der Kalendermonat.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV