0234 304 - 43990
Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit und des Bezugs von Kurzarbeitergeld besteht weiterhin Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV
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Während der Kurzarbeit und des Bezugs von Kurzarbeitergeld besteht weiterhin Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
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