0234 304 - 43990
Schwerbehinderte Menschen in Ausbildungsstätten
Die schwerbehinderten Menschen in Ausbildungsstätten sind zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt und daher sozialversicherungspflichtig.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV
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Die schwerbehinderten Menschen in Ausbildungsstätten sind zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt und daher sozialversicherungspflichtig.
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