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Um­la­ge­ver­fah­ren U1So be­an­tra­gen Sie die Er­stat­tung

Als Arbeitgeber übermitteln Sie den Antrag auf Erstattung Ihrer Arbeitgeberaufwendungen im Umlageverfahren U1 über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm. Damit der elektronische Datenaustausch reibungslos funktioniert, nutzen Sie bitte zertifizierte Entgeltprogramme. Die Programme werden durch die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) zertifiziert. Damit erfüllen sie die hohen Qualitätsanforderungen im Datenaustausch. Eine Aufstellung der bereits systemgeprüften Programme finden Sie auf der Website der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung.

Halten Sie Ihr Entgeltprogramm stets durch Software-Updates auf dem aktuellen Stand. So schließen Sie gefährliche Sicherheitslücken.

Sie verwenden keine Entgeltabrechnungssoftware?

Dann nutzen Sie alternativ die Ausfüllhilfe sv.net. „sv.net" steht für "Sozialversicherung im Internet" und wird von der ITSG angeboten. Mit sv.net übermitteln Sie Erstattungsanträge via Internet verschlüsselt auf dem festgelegten elektronischen Weg

Die Produktlinien sv.net/standard und sv.net/comfort richten sich an unterschiedliche Nutzer. Die Nutzung beider Produktlinien ist für viele Arbeitgeber kostenfrei.

Unsere Rückmeldung:

Auf dem gleichen Weg, auf dem Sie uns Ihren Antrag übermitteln, geben wir Ihnen eine Rückmeldung zu jedem einzelnen U1-Erstattungsantrag. So informieren wir Sie schnell und einfach. Ganz ohne lästigen Papierkram.

Ma­schi­nel­les An­trags­ver­fah­ren

Eine Frau und ein Mann am Arbeitsplatz vor einem Monitor. Die Frau zeigt auf eine Stelle am Monitor.

Unser FAQ

Wie funktioniert die maschinelle Datenübermittlung? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Aus­füll­hil­fe sv.net

Eine Frau arbeitet in einem Büro an einem Laptop.

Häufige Fragen

Detaillierte Informationen zu sv.net finden Sie hier:

An­trag auf Er­stat­tung beim Um­la­ge­ver­fah­ren U1

Erkrankungen können Sie in Ihrem Betrieb leider nie vollkommen ausschließen. Gut, dass Sie in diesem Fall abgesichert sind.

Für Sie bedeutet das:

  • Sie zahlen den Lohn Ihres Beschäftigten bei einer Arbeitsunfähigkeit für höchstens sechs Wochen fort.
  • Sie erhalten von uns auf Antrag 80 Prozent dieser Zahlungen erstattet.
  • Den Erstattungsantrag übermitteln Sie über Ihr Abrechnungsprogramm oder sv.net, nachdem Sie das Entgelt an den Beschäftigten fortgezahlt haben.
  • Rechnen Sie jeden Monat einzeln mit uns ab. So behalten wir alle den Überblick!

So läuft die Er­stat­tung im Um­la­ge­ver­fah­ren U1 pro­blem­los:

  • Übermitteln Sie alle erforderlichen Daten durch Ihr Abrechnungsprogramm oder sv.net.
  • Nutzen Sie den Datenbaustein DBAU für den Antrag auf Erstattung einer Arbeitsunfähigkeit.
  • Füllen Sie nicht nur die Pflichtfelder aus! Nur bei einem gut ausgefüllten Antrag können wir schnell und ohne Rückfragen handeln.
  • Ist Ihnen etwas unklar? Dann schauen Sie doch einfach nach: Ihr Abrechnungsprogramm und sv.net beschreiben jedes einzelne Feld in der Hilfe-Funktion!
  • Falls wir Unterlagen wie beispielsweise Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Entgeltnachweise benötigen, melden wir uns bei Ihnen.
Kontaktbox (verweist auf: Kontaktformular)

Fragen zum Erstattungsverfahren?

Wir helfen gerne!

Schnel­le Er­stat­tung im Um­la­ge­ver­fah­ren U1

Im Antrag legen Sie fest, wie Sie Ihre Erstattung wünschen – ob als

  • Überweisung
  • Verrechnung oder
  • Gutschrift auf Ihrem Beitragskonto.

Wichtig:

Erstattungsbeträge überweisen wir ausschließlich auf die Bankverbindung, die Sie im maschinellen Antrag angegeben haben. Halten Sie deshalb die Stammdaten Ihres Abrechnungsprogramms immer aktuell. Nur so erreicht Sie unsere Zahlung zügig.

Wenn Sie eine Abrechnungsstelle oder einen  Steuerberater mit der Abrechnung der Lohnfortzahlung beauftragen, geben Sie solche wichtigen Änderungen zeitnah weiter. So steht einer reibungslosen Erstattung nichts im Wege.

Antworten auf häufige Fragen zu den unterschiedlichen Zahlwegen finden Sie hier.

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