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Absicherung für gewerbliche Arbeitgeber
Mit unserer Versicherung für gewerbliche Arbeitgeber bleiben Ihre Sozialabgaben finanzierbar. Dank niedrigen Sätzen für die Umlagen U1 und U2.

Unsere Unterstützung für gewerbliche Arbeitgeber: die U1- und U2-Erstattung
Mit der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See schützen Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Schieflagen. Denn mit unserem Umlageverfahren erstatten wir Ihnen die Lohnfortzahlung. Fallen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund von Krankheit, Reha oder Mutterschaft im Betrieb aus, erstatten wir Ihnen die Kosten – einfach und schnell per Antrag. Beim Umlageverfahren erhalten Sie 80 Prozent des fortgezahlten Lohns für erkrankte Mitarbeiter zurück – und 100 Prozent Ihrer Arbeitgeberanteile und Aufwendungen für werdende Mütter. Unsere günstigen Umlagesätze bei Krankheit (Umlage U1) und Mutterschaft (Umlage U2) entlasten Sie als Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten. Unser unkompliziertes U1- und U2-Erstattungsverfahren verschafft Ihnen Zeit und Luft für die wichtigen Dinge: Ihre tägliche Arbeit im Betrieb.
Umlagepflicht U1 für Arbeitgeber mit GewerbeNimmt mein Betrieb am Umlageverfahren U1 bei Krankheit teil?
In der Regel nehmen Sie am Umlageverfahren U1 teil, wenn Sie im Vorjahr in mindestens acht Monaten nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt haben. Die Monate müssen dabei nicht zusammenhängen.
Nur wenige Ausnahmegruppen nehmen nicht am Umlageverfahren U1 bei Krankheit teil. Das sind zum Beispiel staatliche Institutionen oder landwirtschaftliche Unternehmen, in denen Familienangehörige mitarbeiten.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Umlagepflicht für das Umlageverfahren U1 bei Krankheit.
Umlagepflicht U2Nimmt mein Betrieb am Umlageverfahren U2 bei Mutterschaft teil?
Am U2-Verfahren nehmen – unabhängig von der Beschäftigtenzahl – grundsätzlich alle Arbeitgeber teil. Dies gilt auch für Betriebe, die nur männliche Arbeitnehmer beschäftigen und somit keine Aufwendungen für Arbeitgeberleistungen nach dem Mutterschutzgesetz geltend machen können.
Mehr dazu erfahren Sie hier.
Schnelle Hilfe bei der U1- und U2-ErstattungMaschinelles Erstattungsverfahren und die Ausfüllhilfe sv.net der ITSG
Als gewerblicher Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, uns Ihren Erstattungsantrag über eine systemgeprüfte Abrechnungs-Software zu übermitteln. Mithilfe Ihrer Abrechnungs-Software stellen Sie Ihren Antrag auf Ausgleichszahlungen ganz einfach digital – ohne Papierkram.
Sie nutzen kein eigenes Abrechnungsprogramm in Ihrem Unternehmen? Dann verwenden Sie einfach die leicht verständliche Online-Ausfüllhilfe sv.net. Bei bis zu 100 Transaktionen im Kalenderjahr bleibt die Ausfüllhilfe sv.net für Sie in der Regel kostenlos. Sollten Sie mehr übermitteln wollen, verschiedene Betriebsnummern verwenden oder falls mehrere Personen in Ihrem Betrieb die Ausfüllhilfe nutzen, können Sie die kostenpflichtige Premium-Nutzung der Ausfüllhilfe freischalten. Dabei entscheiden Sie selbst, ob Sie das Programm sv.net lieber online über Ihren Webbrowser oder lokal auf Ihrem PC verwenden möchten.
Der Betreiber von sv.net ist die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG). Sie bietet den Dienst im Auftrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen an.
Mehr zur Umlage U1
Erstattung für Arbeitgeber bei Krankheit
Mehr zur Umlage U2
Erstattung für Arbeitgeber bei Mutterschutz
Haben Sie Fragen zum Ausgleichsverfahren?
Dann kontaktieren Sie uns!
Ich habe mich für meine Verkäuferin sehr über die Geburt ihres ersten Kindes gefreut. Auch finanziell war ihr temporärer Ausfall dank der Lohnfortzahlungsversicherung verkraftbar.