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Liebe Kundinnen und Kunden.

In der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 sind wir eingeschränkt erreichbar. Ab dem 5. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder vollumfänglich zur Verfügung und werden alle eingegangen Anliegen zeitnah bearbeiten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest sowie einen angenehmen Jahreswechsel.

Herzliche Grüße, Ihre Arbeitgeberversicherung
 

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0234 304 - 43990

Arbeitgeber im Privathaushalt

Ihre Haushaltshilfe ist krank oder schwanger? Wir lassen Sie nicht im Stich – und helfen Ihnen, die Ausfallzeiten finanziell gut zu überbrücken.

Putzutensilien auf dem Fußboden eines Wohnzimmers.

Wie sichert mich die Arbeitgeberversicherung mit dem Ausgleichsverfahren ab?

Bei Erkrankung Ihrer Haushaltshilfe erstatten wir Ihnen einfach und schnell 80 Prozent der Entgeltfortzahlung, bei Mutterschaft sogar 100 Prozent. Unser U1- und U2-Erstattungsverfahren ist vollkommen unkompliziert. Dadurch haben Sie Zeit und Luft für die wichtigen Dinge im Leben. Unsere günstigen Umlagesätze bei Krankheit Umlage U1 und Mutterschaft Umlage U2 stellen außerdem sicher, dass Ihre Beitragszahlungen so niedrig wie möglich sind.

Wie stelle ich einen Antrag? Wählen Sie einfach den Weg, der Ihnen am besten passt - online, telefonisch oder schriftlich.

Antrag stellen

Eine Frau arbeitet an einem Laptop. Man sieht ihre Hände in einer Nahaufnahme.

Online

Einfach, schnell und jederzeit: Antrag online ausfüllen.

Antrag stellen

Eine Frau wählt eine Telefonnummer auf einem Festnetztelefon. In der anderen Hand hält sie den Telefonhörer. Nahaufnahme der wählenden Hand.

Telefonisch

Wir nehmen Ihre Anträge auch telefonisch entgegen – rufen Sie uns an unter 0234 304 43990, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Antrag stellen

Eine Frau füllt handschriftlich ein Formular aus. Nahaufnahme der Hand.

Schriftlich

Laden Sie sich dazu unser Antragsformular als PDF-Datei herunter.

Unsere Umlageverfahren

U1 bei Krankheit

U2 bei Mutterschaft

Umlagepflicht für Arbeitgeber im Privathaushalt Wie nehme ich an den Umlageverfahren U1 und U2 teil?

Haben Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet? Dann nehmen Sie automatisch am Umlageverfahren U1 und U2 teil. Ihre Beiträge berechnet die Minijob-Zentrale für Sie – und zieht diese halbjährlich von Ihrem Bankkonto ein.

Auf dem Portal der Minijob-Zentrale können Sie Ihre Beiträge vorab berechnen.

Erstattungsverfahren bei Krankheit

Unsere Leistungen im Krankheitsfall

Erstattungsverfahren bei Mutterschaft

Unsere Leistungen bei Mutterschaft

Portraitbild einer älteren Frau

Arbeitgeberin im Privathaushalt

Mein Haushaltsengel war krank! Meine Nachbarin sagte mir, dass ich den Lohn zwar trotzdem zahlen muss, ihn aber zurückbekomme. Zwei Tage nach meinem Anruf bei der Arbeitgeberversicherung war das Geld auf meinem Konto!
Kontaktbox (verweist auf: Kontaktformular)

Fragen zum Ausgleichsverfahren?

Wir helfen gerne!

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