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Ent­gel­t­ab­rech­nungs­pro­gram­me und Aus­füll­hil­fe

Arbeitgeber machen ihre Meldungen an die Sozialversicherung elektronisch. Für die Übermittlung der Meldungen verwenden sie entweder ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm oder nutzen das neue SV-Meldeportal.

Über das SV-Meldeportal können Arbeitgeber am maschinellen Meldeverfahren und am maschinellen Erstattungsverfahren teilnehmen.