0234 304 - 43990
Entgeltabrechnungsprogramme und Ausfüllhilfe
Arbeitgeber machen ihre Meldungen an die Sozialversicherung elektronisch. Für die Übermittlung der Meldungen verwenden sie entweder ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm oder nutzen das neue SV-Meldeportal.
Über das SV-Meldeportal können Arbeitgeber am maschinellen Meldeverfahren und am maschinellen Erstattungsverfahren teilnehmen.