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Höhe und Berechnung der Umlage U2

Die Höhe der Umlage U2 ist abhängig vom einzelnen Arbeitsentgelt. Genauer gesagt ist die Bemessungsgrundlage der Prozentsatz des Arbeitsentgelts, nach dem sich die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung richten bzw. richten würden (bei Arbeitnehmern, die nicht in die Rentenversicherung einzahlen).

Für die Höhe ist das laufende Arbeitsentgelt ausschlaggebend. Ein Entgelt, das einmalig gezahlt wurde, wird nicht berücksichtigt. Die Berechnung für die Umlage U2 erfolgt vom Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Diese Grenze unterscheidet sich in den Rechtskreisen West und Ost noch bis zum 31.12.2024.

Gut zu wissen: Ist die  knappschaftliche Rentenversicherung für Ihre Arbeitnehmer zuständig? Auch in diesem Fall ist die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entscheidend - und nicht die der knappschaftlichen Rentenversicherung.